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Bußgelder
für säumige Heizungsmodernisierer.
Seit November 2004 müssen Eigentümer veralteter
Heizkessel mit Bußgeldern rechnen. Der Initiativkreis Erdgas
& Umwelt weist darauf hin, dass der Betrieb einer Anlage, die
gegen die BImSchV verstößt, eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Davon betroffen sind fast 800.000 Wärmeerzeuger. |
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Etwa
eine halbe Million Ölheizkessel erfüllt nicht die Anforderungen
der strengen Verordnung. Diese Geräte haben im Abgas entweder
zu hohe Energieverluste, unverbrannte Ölbestandteile oder zu
viel Ruß. Etwa jede vierte Ölheizung ist älter als
19 Jahre. Bei den Gasheizkesseln entsprechen fast 300.000 Geräte
nicht den Anforderungen der BImSchV. Circa 15 Prozent dieser Anlagen
sind älter als 19 Jahre.
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Was
geschieht, wenn zum Stichtag im November die zulässigen Grenzwerte
nicht eingehalten werden? Nach Auskunft des Initiativkreises Erdgas
& Umwelt ist der Schornsteinfeger dafür verantwortlich, Verstöße
gegen die Verordnung festzustellen. Die weitere Praxis ist von Bundesland
zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen informiert beispielsweise
der Schornsteinfeger das Ordnungsamt über den unzulässigen
Betrieb einer Heizungsanlage. |
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Hierauf werden
die betroffenen Hauseigentümer angeschrieben und müssen
mit einem Bußgeld für das Begehen einer Ordnungswidrigkeit
rechnen. Die
Nachbesserung oder Modernisierung des Wärmeerzeugers sollte
ohnehin rasch erfolgen, da es in der Zeit um November voraussichtlich
zu einem Auftragsstau bei den Heizungsbetrieben kommen wird. Zudem
müssen säumige Heizungsmodernisierer mit weiteren Konsequenzen
rechnen, die bis zur Stilllegung des Wärmeerzeugers gehen können.
aus
HaustechnikDialog, News vom 17.2.2004
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